Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung in den Klassen B, BE, A, A1, A2, AM, Mofa zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Sie bei dem Weg zum Führerschein.
Bei der Vorbereitung stehen wir Ihnen zur Seite und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen. Lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen müssen Sie keine Angst vor den Prüfungen haben.
Informieren Sie sich direkt in unserer Fahrschule oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie fachkundig und gerne!
Unser Klassen ..
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50ccm Hubraum
(Verbrennungsmotor) bzw. max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren)
max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie).
Erwerb: Direkt.
Mindestalter: 15 Jahre.
Einschluss: Keine.
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Erwerb: Direkt.
Mindestalter: 18 Jahre.
Einschluss: AM, A1.
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.
Erwerb: Direkt.
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW.
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. (Nur praktische Prüfung erforderlich.)
Einschluss: AM, A1, A2.
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750
kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Erwerb: Direkt.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Einschluss: AM, AL.
01.01.2020
Gesetzesänderung zu Führerscheinklasse B196 ist in Kraft 01.01.2020
Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
Mit dem B-Führerschein dürfen Sie auch ein 125ccm-Motorrad 11 KW / Klasse A1 nur in Deutschland fahren, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
Um die Erlaubnis zu erhalten, mit dem B-Führerschein Leichtkrafträder zu fahren, müssen Sie zusätzlich an neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten 9 x90 Minuten) in der Fahrschule teilnehmen. Anschließend müssen Sie sich von der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein eintragen lasseen und dürfen dann ein 125er- 11 KW Motorrad / Klasse A1 nur in Deutschland fahren
Natürlich ist bei uns auch der Führerschein ab 17 möglich.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf unter bestimmten Bedingungen ans Steuer:
• Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
• Die Begleitperson muss 30 Jahre sein.
• Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
• Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister besitzen.
• Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden. (Spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen.)
• Auf den Zusatzantrag Begleitetes Fahren ab 17 können max. (4) Personen eingetragen werden (pro Zusatzantrag) Weitere Personen? Ist möglich auf weiteren Zusatzantrag Begleitetes Fahren ab
17.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Erwerb: Vorbesitz Klasse B.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Einschluss: Keine.
Klasse B96
Fahrerlaubniss der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.
Erwerb: Vorbesitz Klasse B.
Klasse MOFA
Mofa-Prüfungsbescheinigung (keine Führerscheinklasse).
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.
Erwerb: Direkt.
Mindestalter: 15 Jahre.
Einschluss: Keine.